An der Kirche 1
29462 Wustrow
Gerade in der Kirchenvorstandsarbeit treffen Sie viele Entscheidungen in Verantwortung für Ihre Kirchengemeinde. Da treten Fragen auf, wer im Fall eines Falles haftbar gemacht werden könnte.
Im Interesse der beteiligten Personen und des kirchlichen Vermögens hat Schadensverhütung oberste Priorität. Wichtig ist: Es besteht Versicherungsschutz für wesentliche Risiken in kirchlichen Körperschaften – das beinhaltet auch den Versicherungsschutz von ehrenamtlichen Mitarbeitenden. Dieser Schutz ist im Rahmen von Sammelversicherungsverträgen gegeben. Was das im Einzelnen bedeutet, steht im Zentrum der Beratung.
Hier haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen zu klären.
Referent: Matthias Lühmann, Landeskirchenamt der ev.-luth. Landeskirche Hannovers
Anmeldung bitte bis zum 18.03.25 über diesen Link:
https://www.formulare-e.de/f/versicherungsschutz