Gottesdienste können wieder gefeiert werden. Allerdings gilt weiter: Es soll sich niemand im Gottesdienst anstecken. Gottesdienst will Menschen stärken, nicht krank machen.
Dazu können Sie beitragen,
– indem Sie einen Mund- und Nasenschutz tragen,
– sich an Abstand und Hygienemaßnahmen halten,
– den Menschen, die Sie empfangen, vertrauen,
– Ihren zugewiesenen Platz einnehmen,
– und mit uns ertragen, dass nicht gesungen werden darf.
Wegen des gebotenen Abstandes, ist die Anzahl derer, die teilnehmen können, begrenzt. Diese Zahl variiert von Kirche zu Kirche. Bitte fragen Sie darum in Ihrer Kirchengemeinde nach oder schauen Sie auf die entsprechende Homepage.
Auch Trauerfeiern können in der gleichen Weise wie Gottesdienste wieder in den Kapellen gefeiert werden. Auch da bestimmt die Größe der Kapellen die Anzahl derer, die dabei sein können.
An der Grablegung, also an der eigentlichen Bestattung, können seit dem 8. Juni bis zu 50 Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis teilnehmen.
Wie die Gottesdienste, so können auch Taufen und Trauungen wieder gestaltet werden. Für mögliche sich anschließende Feiern gelten aber auch Einschränkungen. Diese können Sie den Veröffentlichungen des Landkreises oder des Landes Niedersachsen entnehmen.