Ersthelferausbildung in Kirchengemeinden

Alle Kirchengemeinden sind als Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Erste Hilfe wirksam zu organisieren und geeignete Ersthelfer(innen) ausbilden zu lassen. Die Ausbildung umfasst acht Doppelstunden und wird von der Berufsgenossenschaft bezahlt. Dazu sollten möglichst alle Hauptamtlichen, Diakone, Küster und Friedhofswärter sowie ehrenamtliche Gruppenleiter und Teamer einer Kirchengemeinde angemeldet werden. Fundierte Kenntnisse

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