„Stilles Gebet Einzelner“ in Kirchen möglich

Das kam am Dienstag richtig überraschend, so dass man sich noch gar nicht so richtig darüber freuen, geschweige es gut vorbereiten kann. In die Zeitung hat es das schon mal nicht mehr geschafft.

Gottesdienste bleiben weiter untersagt.

Das Land erlaubt ausschließlich das STILLE GEBET EINZELNER!    Und es gibt Auflagen, die das Öffnen uns dazu noch schwer machen.

Folgende Kirche sind zu folgenden Zeiten geöffnet:

Hohe Kirche im Lemgow:                                                                                      
Karfreitag 14:30 Uhr-16 Uhr und Ostersonntag 11-12 Uhr

Kirche in Rebenstorf: Karfreitag 14:30-16 Uhr

Kirche in Bösel:  Karfreitag 14:30-16 Uhr

Kirche in Breselenz: Karfreitag 15-17 Uhr Ostersonntag 10.30-12.30 Uhr

Kirche in Wibbese: Karfreitag 14-16 Uhr Ostersonntag  14-16 Uhr

Kirche in Riebrau: Karfreitag bis Ostersonntag tagsüber

Ihr

Propst Stephan Wichert-v. Holten