Die arbeitsmedizinische Betreuung ist für alle evangelischen Kirchengemeinden, deren Einrichtungen und alle kirchlichen Körperschaften in den Gliedkirchen der EKD einfach geregelt: Sie alle fallen unter den Betreuungsvertrag, den die EKD mit der BAD Gesundheitsfürsorge und Sicherheitstechnik GmbH geschlossen hat. Dieser Vertrag beinhaltet alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, die ein Betriebsarzt/eine Betriebsärztin für ein Unternehmen erbringen muss. Die arbeitsmedizinische Betreuung ist für die einzelne Einrichtung in der evangelischen Kirche sogar kostenlos. Die Betreuungskosten werden über eine Umlage gemeinschaftlich getragen. Etwas komplexer wird es bei der Frage, was die Leistungen der BAD GmbH im Einzelnen sind und wie die Arbeitsmedizin Sie bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes unterstützen kann. Hierüber gibt die Broschüre „Ihr Leitfaden zur arbeitsmedizinischen Betreuung“ anhand von drei Themenblöcken detailliert Auskunft:
Im Bereich der Vorsorge werden die klassisch ärztlichen Tätigkeiten, wie individuelle Beratungen, Untersuchungen und Impfungen erläutert und von Einstellungsuntersuchungen, die nicht dem Arbeitsschutz dienen, abgegrenzt. Dieser Themenblock ist nach den Tätigkeiten in der Kirche übersichtlich gegliedert. Die arbeitsmedizinische Beratung für Arbeitgeber, Mitarbeitende und Mitarbeitervertretungen beruht auf dem Arbeitssicherheitsgesetz und enthält u. a. Arbeitsplatzbegehungen, Empfehlungen zur Gestaltung der Arbeit und der Arbeitsplätze sowie die Unterstützung bei der Organisation des Arbeitsschutzes in der Einrichtung. Auch bei gesundheitlichen Problemen im Zusammenhang mit der Arbeit können Betriebsärzte zu Rate gezogen werden. Die Mitwirkung von Arbeitsmedizinerinnen und -medizinern kann im Rahmen des Mutter- und Jugendschutzes sowie der Wiedereingliederung langzeiterkrankter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anspruch genommen werden. Sie kann individuelle Beratungen und Untersuchungen beinhalten und beruht auf eigenen gesetzlichen Grundlagen, wie z. B. dem Mutterschutzgesetz.
Im Anhang der Broschüre finden Sie weitere Informationen, Beispiele und Erläuterungen sowie eine Vorlage, um Vorsorgen und Untersuchungen zu beauftragen. Dieser Leitfaden steht nun wieder als Download zur Verfügung oder kann kostenlos bei der EFAS als Druckexemplar bestellt werden. Alle kirchlichen Arbeitgeber mit Personalverantwortung sollten die Inhalte dieses Leitfadens kennen, damit sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung zum Wohl der Mitarbeitenden mit Hilfe der BAD GmbH nachkommen können.
( aus dem EFAS-Newsletter Juli 2017 ) Download des Leitfadens