Nutzungsbedingungen für Gäste-WLAN

Nutzungsordnung für das Gäste-WLAN kirchlicher Einrichtungen im Bereich des Ev.-luth. Kirchenkreises Lüchow-Dannenberg

  1. Verantwortlicher Geltungsbereich

Verantwortlich für das Gäste-WLAN sowie Vertragspartnerin dieser Nutzungsordnung ist die jeweilige kirchliche Einrichtung, in deren Räumen das Gäste-WLAN bereitgestellt wird (z.B. Kirchengemeinde, Kirchenamt, Diakonisches Werk, soziale Einrichtung, Kindertagesstätte). Die genaue Bezeichnung der Einrichtung ergibt sich aus dem jeweiligen Aushang bzw. den Angaben auf der Anmeldeseite.

2. Zweck des Gäste-WLAN

(1) Die kirchliche Einrichtung stellt Besucherinnen und Besuchern, Teilnehmenden an Veranstaltungen sowie weiteren von der Einrichtung autorisierten Personen einen drahtlosen Internetzugang („Gäste-WLAN“) zur Verfügung.

(2) Die Nutzung erfolgt freiwillig, unentgeltlich und ausschließlich im Rahmen dieser Nutzungsordnung. Mit dem Verbinden mit dem Gäste-WLAN erkennen Sie diese Nutzungsordnung an.

3. Art des Angebots

(1) Das Gäste-WLAN ist ein ergänzender Service der Einrichtung. Es handelt sich nicht um ein öffentlich zugängliches, gewerbliches Telekommunikationsangebot, sondern um ein internes Angebot für einen begrenzten Personenkreis.

(2) Es besteht kein Anspruch auf:

  • ständige Verfügbarkeit,
  • bestimmte Bandbreiten oder Übertragungsgeschwindigkeiten,
  • eine bestimmte Abdeckung in allen Räumen,
  • die Nutzung bestimmter Internetdienste oder -anwendungen.

(3) Die Einrichtung kann das Gäste-WLAN jederzeit einschränken, technisch verändern oder ohne Angabe von Gründen vorübergehend oder dauerhaft abschalten (z.B. bei Wartungsarbeiten, Sicherheitsvorfällen, Missbrauchsverdacht).

4. Zugang und Nutzung

(1) Die Zugangsdaten (z.B. Netzwerkname/SSID, Passwort bzw. individuelle Zugangsdaten) dürfen ausschließlich von den durch die Einrichtung zugelassenen Personen genutzt werden und sind vertraulich zu behandeln.

(2) Sofern eine persönliche Registrierung oder ein Login vorgesehen ist, dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass Unbefugte über Ihr Endgerät keinen Zugang zum Gäste-WLAN erhalten.

(3) Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Endgeräte (z.B. Laptop, Smartphone, Tablet) selbst gegen Schadsoftware, Datenverlust und unbefugte Zugriffe zu schützen (z.B. durch aktuelle Virenschutzprogramme, Firewall, Gerätesperren).

(4) Die Einrichtung kann einzelne Nutzerinnen und Nutzer vom Gäste-WLAN ausschließen, insbesondere bei Verstößen gegen diese Nutzungsordnung oder bei Anzeichen von Missbrauch.

5. Zulässige Nutzung – Grundsatz

(1) Die Nutzung des Gäste-WLAN erfolgt auf eigene Verantwortung. Das Gäste-WLAN darf nur in einer Weise genutzt werden, die

  • mit geltendem Recht,
  • mit den kirchlichen Werten und Ordnungen,
  • sowie mit den Rechten und berechtigten Interessen Dritter

vereinbar ist.

(2) Von der Nutzung sind insbesondere Tätigkeiten ausgeschlossen, die den seelsorglichen, diakonischen oder pädagogischen Auftrag der Einrichtung konterkarieren oder das geordnete Miteinander in der Einrichtung beeinträchtigen.

6. Unzulässige Nutzung

Die nachstehenden Nutzungen sind untersagt. Sie dienen dem Schutz der Nutzerinnen und Nutzer, der Einrichtung und Dritter.

(1) Rechtsverstöße und Verletzung der Menschenwürde

Insbesondere verboten sind:

  • der Abruf, die Verbreitung oder das Anbieten von Inhalten,
    • die strafbar sind oder gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen,
    • die Gewalt, Hass, Extremismus, Rassismus, Antisemitismus oder sonstige Formen von Diskriminierung verherrlichen oder fördern,
    • die Persönlichkeitsrechte, die Menschenwürde oder die religiösen Überzeugungen anderer verletzen,
    • die pornografische, sexuell anstößige oder entwürdigende Inhalte darstellen;
  • die Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung oder Herabwürdigung anderer Personen oder Gruppen, auch in sozialen Netzwerken oder Messenger-Diensten.

(2) Verletzung von Urheber- und anderen Schutzrechten

Untersagt sind insbesondere:

  • das unbefugte Herunterladen, Verbreiten oder öffentliche Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Inhalte (z.B. Filme, Musik, Software, Bilder, Texte),
  • die Nutzung von Tauschbörsen / Filesharing-Diensten zum illegalen Austausch geschützter Werke,
  • sonstige Eingriffe in Schutzrechte Dritter (z.B. Marken-, Design-, Namens- oder Persönlichkeitsrechte).

(3) IT-Sicherheitsverletzungen und Missbrauch

Ebenfalls verboten sind insbesondere:

  • jede Form von Angriffen auf IT-Systeme (z.B. Hacking, Scans, Ausspähen von Passwörtern),
  • die Verbreitung von Viren, Trojanern oder sonstiger Schadsoftware,
  • das Versenden von Spam-, Massen- oder Kettenmails,
  • das Umgehen oder Manipulieren von Sicherheits- und Zugangsbeschränkungen,
  • das Betreiben von Serverdiensten über das Gäste-WLAN (z.B. Webserver, Mailserver, Gameserver),
  • die anhaltende Übertragung ungewöhnlich großer Datenmengen, die den Betrieb des Gäste-WLAN für andere spürbar beeinträchtigt (z.B. exzessive Downloads/Uploads, Streaming in außergewöhnlichem Umfang).

(4) Die Einrichtung behält sich vor, einzelne Dienste oder Ports (z.B. bestimmte Streaming- oder Filesharing-Dienste) aus Sicherheits- oder Kapazitätsgründen zu sperren.

7. Sperrung und Maßnahmen bei Verstößen

(1) Bei Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen diese Nutzungsordnung oder gegen geltendes Recht kann die Einrichtung den Zugang einzelner Nutzerinnen und Nutzer ohne vorherige Ankündigung sofort sperren.

(2) Schwere oder wiederholte Verstöße können weitere Maßnahmen nach sich ziehen, z.B.:

  • Ausschluss von der Nutzung des Gäste-WLAN,
  • Hausverbot,
  • Meldung an zuständige kirchliche Stellen,
  • Einschaltung von Polizei oder Staatsanwaltschaft.

(3) Gesetzliche Melde- und Auskunftspflichten, insbesondere gegenüber Strafverfolgungsbehörden, bleiben unberührt.

8. Verantwortung der Nutzerinnen und Nutzer / Freistellung

(1) Sie haften selbst für alle Handlungen, die über Ihr Endgerät im Internet vorgenommen werden.

(2) Machen Dritte gegenüber der Einrichtung Ansprüche geltend, die auf einer von Ihnen zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung des Gäste-WLAN oder auf einem Verstoß gegen diese Nutzungsordnung beruhen, sind Sie verpflichtet, die Einrichtung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von diesen Ansprüchen freizustellen und bei der Klärung des Sachverhalts mitzuwirken.

9. Haftung der Einrichtung

(1) Die Nutzung des Gäste-WLAN erfolgt nach dem Stand der Technik, jedoch ohne Zusage einer bestimmten Qualität, Geschwindigkeit oder Verfügbarkeit.

(2) Die Einrichtung haftet im gesetzlichen Rahmen:

  • unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden,
  • unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • im Übrigen nur bei Verletzung solcher Pflichten, die für die Zurverfügungstellung des Gäste-WLAN wesentlich sind („Kardinalpflichten“), und dann beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Einrichtung übernimmt keine Haftung für:

  • Inhalte, die über das Gäste-WLAN abgerufen oder übermittelt werden,
  • Datenverluste auf Endgeräten der Nutzerinnen und Nutzer,
  • Schäden, die durch unsichere oder veraltete Software auf Endgeräten der Nutzerinnen und Nutzer entstehen.

(4) Die Haftung der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen der Einrichtung ist entsprechend eingeschränkt.

10. Datenschutz

(1) Beim Betrieb des Gäste-WLAN werden technische Daten verarbeitet, die einen Personenbezug haben können (z.B. MAC-Adresse, IP-Adresse, Zeitpunkt, Dauer und Umfang der Verbindung). Diese Verarbeitung erfolgt ausschließlich, soweit dies für

  • die Bereitstellung des Zugangs,
  • die Gewährleistung der IT-Sicherheit und Systemstabilität,
  • die Missbrauchs- und Störungsabwehr

erforderlich ist und eine entsprechende Rechtsgrundlage nach den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSG-EKD bzw. ggf. DSGVO) besteht.

(2) Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die genannten Zwecke notwendig ist. Soweit rechtlich zulässig und erforderlich, können Protokolldaten für einen begrenzten Zeitraum vorgehalten werden, etwa zur Aufklärung von Missbrauch oder Angriffen.

(3) Weitergehende Informationen zu Art, Umfang und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, zu Speicherdauern sowie zu Ihren Rechten als betroffene Person entnehmen Sie bitte den gesonderten Datenschutzhinweisen der jeweiligen kirchlichen Einrichtung.

11. Änderungen der Nutzungsordnung

(1) Die Einrichtung kann diese Nutzungsordnung anpassen, wenn dies aus technischen, rechtlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist.

(2) Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung, die vor Ort ausgehängt bzw. im Gäste-WLAN (z.B. auf der Anmeldeseite) einsehbar ist.

Ev.-luth. Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg

Stand: Juni 2026