Ev. Akademie: Erste-Hilfe-Kurs für Ersthelferinnen und Ersthelfer in Kirchengemeinden und Einrichtungen

Wann:
23. Februar 2022 ganztägig
2022-02-23T00:00:00+01:00
2022-02-24T00:00:00+01:00
Wo:
Ev. Gemeindehaus in Dannenberg
An der Kirche 4a
Preis:
Kostenlos
Kontakt:
Ev. Akademie im Wendland
05841 2762

Unfälle im Gemeindehaus oder auf dem Friedhof, ein Notfall während des Gottesdienstes, Verbrennungen oder eine Schnittwunde bei einer Kinderfreizeit – jede:r von uns hofft, dass ein solcher Notfall niemals eintrifft. Was, wenn doch?
Kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten auch in diesen Momenten gut vorbereitet sein und wissen, wie sie angemessen reagieren können, wie erste Hilfe zu leisten ist, wie professionelle Hilfe zu rufen ist.
In dieser Erste-Hilfe-Ausbildung, die die ‘Lebensrettenden Sofortmaßnahmen’ und den Umgang mit dem Defibrillator beinhaltet, erlernen die Teilnehmenden in praktischen Übungen Erste-Hilfe-Maßnahmen in Notsituationen.
Eingeladen sind berufliche Mitarbeitende, deren letzter Kurs mindestens zwei Jahre zurückliegt.
Die Kursgebühr wird von der Berufsgenossenschaft getragen.
Die Kursgröße ist auf 12 bis 16 Personen begrenzt.

Mittwoch, 23. Februar 2022
9.00 – 17.00 Uhr
Ev. Gemeindehaus in Dannenberg
(An der Kirche 4a)
Leitung: Torsten Stolpe (SEH Wendland)

Bitte melden Sie sich über die Ev. Akademie bis zum 9.2.22 an.

Wichtig: Aufgrund der aktuellen Situation findet der Kurs zum Schutz der Teilnehmenden nur unter diesen Voraussetzungen statt:
Alle Teilnehmenden sind gesund und halten sich an das bestehende Hygienekonzept:
Alle Teilnehmenden tragen während des gesamten Kurses eine FFP 2 Maske.
Die Ev. Akademie erstellt eine Liste mit den Kontaktdaten der Teilnehmenden, um Infektionsketten nachverfolgen zu können.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, falls sie binnen 14 Tage Symptome bekommen, sich zu melden.
Der Kurs findet unter Einhaltung der 2G+ Regel statt: Die Teilnehmenden legen einen Impfnachweis oder einen Nachweis der Genesung vor, zusätzlich entweder einen PCR- Test (nicht älter als 48 Stunden), einen Schnelltest mit Nachweis z.B. aus dem Testzentrum (nicht älter 24 Stunden). Sie können auch einen Selbsttest unter der Aufsicht des Ausbilders durchführen; dafür ist der Selbsttest mitzubringen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!